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    Pflegesharing


    Pflegesharing-  das neue Modul von Humanis

    Wir von Humanis, dem bundesweit engagierten Pflegedienst, wissen nur zu gut, wie anstrengend und Kräfte raubend die Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen auf Dauer sein kann.
    Auch pflegende Angehörige  brauchen einmal eine Auszeit, um sich von dieser physisch und psychisch anspruchsvollen Arbeit zu erholen und neue Kräfte zu schöpfen.

    In Deutschland sind es in den meisten Fällen Angehörige und Familienmitglieder, die sich um Pflege bedürftige Menschen kümmern. Sie müssen immer präsent sein und können allenfalls für ein oder zwei Stunden aus dem Haus gehen. Besorgungen machen, Ämter aufsuchen, Einkäufe erledigen oder selber einmal zum Arzt gehen – da bleibt wenig oder gar keine Freizeit und Zeit mehr für sich selber.

    Hier sehen wir die Lücke, die wir ausfüllen und effektiv für Sie einspringen können – mit dem ganzen Einsatz unserer professionellen Pflegekräfte.

    Ein Beispiel: Frau K. ist 66 Jahre alt und seit zwei Jahren in Rente. Sie hat ihr Leben lang hart gearbeitet. Ihre Tochter ist verheiratet in Amerika, ihr Sohn lebt mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern 60 km entfernt. Herr K., ihr Mann, ist seit einem Jahr an den Rollstuhl gefesselt und Tag und Nacht auf ihre Hilfe und Pflege angewiesen.
    Sie macht das wirklich gerne, ihr ist die Pflege nicht zuviel, doch einmal im Monat braucht auch sie eine Auszeit für Ruhe und Erholung. Denn was  wäre in ihrem Fall, wenn sie selber krank und pflegebedürftig würde? Das darf nicht sein – und Sie sich deshalb auch nicht überfordern.

    Seit wir ihr Engagement einmal im Monat für 7 Tage ergänzen, kann sie jetzt mal für zwei, drei Tage zu ihrem Sohn und ihren Enkeln, eine alte Freundin besuchen oder für einen halben Tag in die Sauna gehen, um sich zu entspannen und neue Kräfte zu sammeln. Oder spazieren gehen und sich einfach Zeit für sich selber nehmen.

    Sie weiß, auf uns ist Verlass. Und wir wissen, was ihr Mann braucht, der uns inzwischen gut kennt und hoch zufrieden mit unserer Leistung ist. Frau K. muss sich also überhaupt keine Sorgen machen, dass ihrem Mann etwas fehlen könnte und kann nach ihrer kleinen Auszeit die Pflege mit neuer Zuversicht und Kraft wieder aufnehmen.

    Das Modell des Pflegesharing hat sich in ihrem und in ähnlichen Fällen sehr gut bewährt. Damit ist allen Beteiligten bestens geholfen.

    Sprechen Sie mit uns, wenn Sie unsere Unterstützung brauchen. Wir stellen uns ganz individuell auf ihren Pflegefall ein und  entlasten Sie mit unseren geschulten Pflegekräften für nur 7 Tage oder bis 14 Tage voll.

    Bei Pflegestufe  III und 7 Tagen im Monat bleibt den Angehörigen nach Abrechnung der Sachleistung mit der Pflegekasse ein Eigenanteil von  0,00 Euro und vor allem die Erhaltung ihrer Gesundheit. Bei Pflegestufe II bleibt ein Eigenanteil von 329,00 Euro. Bei beiden Varianten bleibt Ihnen der Anspruch auf Verhinderungspflege (sofern Sie die Anforderungen erfüllen) von 1.510,00 Euro pro Kalenderjahr erhalten. Diese könnten Sie z.B. noch mit Ihrem Eigenanteil verrechnen. 

    Ein weiteres, denkbares Modell für Pflegegeldbezieher: Sie pflegen eine Person mit der Pflegestufe III seit mindestens 6 Monaten. Eine Entlastung von 7 Tagen jeden zweiten Monat reicht Ihnen aus. Bei diesem Modell beziehen Sie weiterhin Ihr Pflegegeld, splitten aber die Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld zustehende Leistung „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“( muss bei der  Pflegeversicherung beantragt werden) von 1.510,00 Euro/Kalenderjahr. Bei diesem Vorschlag bliebe Ihnen nach Verrechnung mit dem Pflegegeld (im jeweiligen Entlastungsmonat) ein Eigenanteil von 533,34 Euro. Bei Pflegestufe II liegt der Eigenanteil bei 687,54 Euro.     

    Übrigens: das Pflegesharing ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerrechtlich anerkannt und kann in Ihrer Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Fragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater.

    Aktualisiert (Mittwoch, den 17. August 2011 um 12:10 Uhr)

     

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